Sind digitale Endgeräte unabweisbarer Bedarf nach § 24?

Antwort

Nach § 24 des Sozialgesetzbuches (SGB) II können digitale Endgeräte, wie Smartphones oder Tablets, als unabweisbarer Bedarf anerkannt werden, wenn sie für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder für die Integration in den Arbeitsmarkt notwendig sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein digitales Endgerät benötigt wird, um Bewerbungen zu schreiben oder an Online-Kursen teilzunehmen. Die genaue Einstufung hängt jedoch von den individuellen Umständen ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kategorie: Recht Tags: Digitale Endgeräte Bedarf
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