Bedauern, Dank und gute Wünsche sind in der Regel keine einklagbaren Ansprüche. Sie stellen eher emotionale oder soziale Äußerungen dar, die nicht rechtlich durchsetzbar sind. In rechtlichen Auseinandersetzungen geht es meist um konkrete Ansprüche, wie Schadensersatz oder vertragliche Verpflichtungen. Wenn es um die Durchsetzung von Rechten geht, sind klare, rechtlich definierte Forderungen erforderlich.