Ein Tatbestand im SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) bezieht sich auf die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Ansprüche oder Leistunge... [mehr]
Im Sozialgesetzbuch (SGB) X, das die Regelungen zur Sozialverwaltung und zum Verwaltungsverfahren enthält, ist die Rücknahme von Bescheiden in § 48 geregelt. Dort wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt, wie beispielsweise ein Bescheid über Leistungen, zurückgenommen werden kann. Wenn der Betroffene die Leistungen ablehnt, kann dies ein Grund für die Rücknahme des Bescheids sein. Es ist wichtig, die genauen Formulierungen und Bedingungen in diesem Paragraphen zu beachten, um die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen.
Ein Tatbestand im SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) bezieht sich auf die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Ansprüche oder Leistunge... [mehr]
§ 10 SGB II regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Ein "sonstiger wichtiger... [mehr]