Seit wann gibt es Art 3 Abs 1 GG?

Antwort vom

Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Dieser Artikel ist seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 Bestandteil der deutschen Verfassung.

Kategorie: Recht Tags: Grundgesetz Art 3 Absatz 1