Was ist laut internationalem Seerecht auf offener See erlaubt?

Antwort

Laut dem internationalen Seerecht, insbesondere dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS), gibt es verschiedene Regelungen, die die Nutzung der offenen See betreffen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Freiheit der Schifffahrt**: Schiffe aller Staaten, ob Küsten- oder Binnenstaaten, haben das Recht, die offene See zu befahren. 2. **Freiheit des Überflugs**: Flugzeuge aller Staaten dürfen den Luftraum über der offenen See nutzen. 3. **Freiheit der Fischerei**: Alle Staaten haben das Recht, auf der offenen See zu fischen, unter Berücksichtigung der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen. 4. **Freiheit der Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen**: Staaten dürfen Unterseekabel und Rohrleitungen auf dem Meeresboden der offenen See verlegen. 5. **Freiheit der wissenschaftlichen Forschung**: Staaten haben das Recht, wissenschaftliche Forschung auf der offenen See zu betreiben. 6. **Freiheit der Errichtung künstlicher Inseln und anderer Anlagen**: Staaten dürfen künstliche Inseln und andere Anlagen errichten, solange sie die Rechte anderer Staaten nicht beeinträchtigen. Es gibt jedoch auch Verpflichtungen und Einschränkungen, wie z.B. die Pflicht zur Erhaltung der Meeresumwelt und die Verhinderung von Piraterie. Weitere Informationen findest du im Text des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS): [UNCLOS Text](https://www.un.org/depts/los/convention_agreements/texts/unclos/unclos_e.pdf).

Kategorie: Recht Tags: Seerecht OffeneSee Erlaubt
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