Bis zu welchem Schwellenwert dürfen Kommunen in Sachsen-Anhalt Planungsaufträge direkt ohne Ausschreibung vergeben?
Antwort vomFür **Planungsaufträge** gilt in Sachsen-Anhalt **kein fester landesrechtlicher Wertgrenzen-Schwellenwert für eine „Direktvergabe ohne Ausschreibung“** wie bei normalen Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen. Der Grund: **freiberufliche Leistungen** – dazu zählen typischerweise Architekten- und Ingenieurleistungen/Planungsleistungen – sind in Sachsen-Anhalt **vom Tariftreue- und Vergabegesetz ausgenommen**. ([mwl.sachsen-anhalt.de](https://mwl.sachsen-anhalt.de/news-detail/minister-sven-schulze-macht-vergabegesetz-zur-chefsache)) Maßgeblich ist deshalb vor allem: - **oberhalb des EU-Schwellenwerts**: Vergabe nach **VgV**; für freiberufliche Leistungen gelten besondere Regeln. ([mwl.sachsen-anhalt.de](https://mwl.sachsen-anhalt.de/wirtschaft/wirtschaftsordnung/oeffentliches-auftragswesen)) - **unterhalb des EU-Schwellenwerts**: keine klassische Ausschreibungspflicht nach den landesrechtlichen Wertgrenzen, aber weiterhin die Pflicht zu **Wettbewerb, Transparenz und wirtschaftlicher Auswahl**. Eine völlig formlose Direktvergabe ist also nicht generell frei zulässig. ([mwl.sachsen-anhalt.de](https://mwl.sachsen-anhalt.de/news-detail/minister-sven-schulze-macht-vergabegesetz-zur-chefsache)) Kurz gesagt: **Es gibt für Kommunen in Sachsen-Anhalt bei Planungsaufträgen keinen pauschalen Euro-Schwellenwert, bis zu dem sie diese einfach direkt ohne Vergabeverfahren vergeben dürfen.** Planungsleistungen sind als freiberufliche Leistungen gesondert zu behandeln. ([mwl.sachsen-anhalt.de](https://mwl.sachsen-anhalt.de/news-detail/minister-sven-schulze-macht-vergabegesetz-zur-chefsache)) Zur Einordnung: Die in Sachsen-Anhalt veröffentlichten **Wertgrenzen der Auftragswerteverordnung** betreffen vor allem **UVgO/VOB/A-Verfahren**, nicht die typische Vergabe freiberuflicher Planungsleistungen. ([evergabe.sachsen-anhalt.de](https://evergabe.sachsen-anhalt.de/geltende-regelungen/vo-auftragswerte))