Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]
Die Schweigepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Psychologen dazu verpflichtet, Informationen, die sie in Ausübung ihres Berufs über ihre Klienten oder Patienten erfahren, vertraulich zu behandeln. Das bedeutet, dass sie diese Informationen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergeben dürfen. Ziel der Schweigepflicht ist es, das Vertrauen zwischen den Fachleuten und ihren Klienten oder Patienten zu schützen.
Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]