Bedeutet das Schweigen einer Privatperson zu einem Angebot die Ablehnung eines Vertrages?

Antwort

Das Schweigen einer Privatperson auf ein Angebot bedeutet in der Regel nicht automatisch eine Ablehnung des Vertrages. In vielen Rechtssystemen, einschließlich des deutschen Rechts, gilt, dass Schweigen in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen hat und nicht als Zustimmung oder Ablehnung gewertet wird. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Umstände und eventuell geltende gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen zu berücksichtigen. In manchen Fällen kann eine ausdrückliche Ablehnung erforderlich sein, um einen Vertrag abzulehnen.

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