Ja, grundsätzlich kann das rechtlich zulässig sein – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist meist: 1. Wurde vorab klar vereinbart, dass die Angebotserstellung ko...
Bedeutet das Schweigen einer Privatperson zu einem Angebot die Ablehnung eines Vertrages?
Antwort vomDas Schweigen einer Privatperson auf ein Angebot bedeutet in der Regel nicht automatisch eine Ablehnung des Vertrages. In vielen Rechtssystemen, einschließlich des deutschen Rechts, gilt, dass Schweigen in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen hat und nicht als Zustimmung oder Ablehnung gewertet wird. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Umstände und eventuell geltende gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen zu berücksichtigen. In manchen Fällen kann eine ausdrückliche Ablehnung erforderlich sein, um einen Vertrag abzulehnen.