Gilt kostenlose Hilfe unter Freunden als Schwarzarbeit?

Antwort

Nein, es ist keine Schwarzarbeit, wenn du einem Freund kostenlos hilfst. Schwarzarbeit liegt nur dann vor, wenn eine Dienstleistung oder Arbeit gegen Bezahlung (Geld oder geldwerte Vorteile) erbracht wird, ohne dass diese ordnungsgemäß angemeldet oder versteuert wird. Wenn du also unentgeltlich, also ohne Bezahlung, einem Freund hilfst (zum Beispiel beim Umzug, Renovieren oder im Garten), handelt es sich nicht um Schwarzarbeit. Wichtig ist, dass keine Gegenleistung erfolgt, die als Bezahlung gewertet werden könnte. Freundschaftsdienste sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht regelmäßig und gewerbsmäßig erfolgen.

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