Wie definiert sich der Schutzbereich des Art. 8 GG und welche Schranken ergeben sich?

Antwort

Der Schutzbereich des Art. 8 des Grundgesetzes (GG) in Deutschland umfasst das Recht auf Versammlungsfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Der Schutzbereich erstreckt sich sowohl auf öffentliche als auch auf private Versammlungen, wobei der Begriff der Versammlung weit gefasst ist und auch Demonstrationen und Kundgebungen einschließt. Die Schranken der Versammlungsfreiheit ergeben sich aus den verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsgründen, die in Art. 8 Abs. 2 GG festgelegt sind. Demnach kann die Versammlungsfreiheit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, zum Schutz der Rechte anderer oder zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung erforderlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutzbereich des Art. 8 GG die Versammlungsfreiheit umfasst, während die Schranken durch gesetzliche Regelungen zum Schutz von Sicherheit, Ordnung und Rechten Dritter definiert sind.

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