Kann eine 21-Jährige mit 1,15 Promille und 3,2 ng/ml THC im Blut schuldunfähig sein?

Antwort

Die Schuldunfähigkeit im deutschen Recht kann unter bestimmten Umständen gegeben sein, wenn eine Person aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum nicht in der Lage ist, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,15 Promille ist es möglich, dass die Person in ihrer Einsichtsfähigkeit eingeschränkt ist, jedoch ist dies nicht automatisch der Fall. Die genaue Beurteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der individuellen Toleranz gegenüber Alkohol, der konkreten Situation und dem Verhalten der Person zum Zeitpunkt der Tat. Der THC-Wert von 3,2 ng/ml kann ebenfalls Einfluss auf die Fähigkeit zur Einsichtnahme haben. Auch hier spielt die individuelle Reaktion auf THC eine Rolle. In der Praxis wird in solchen Fällen oft ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, um die Schuldunfähigkeit zu beurteilen. Es ist ratsam, sich in solchen rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden.

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