Die Schnittstelle von Naturrecht und Rechtspositivismus liegt in der grundlegenden Frage nach der Quelle und der Legitimität des Rechts. 1. **Naturrecht**: - Geht davon aus, dass es universelle, unveränderliche moralische Prinzipien gibt, die dem menschlichen Recht zugrunde liegen. - Diese Prinzipien sind unabhängig von menschlicher Gesetzgebung und können durch Vernunft erkannt werden. - Vertreter des Naturrechts argumentieren, dass Gesetze nur dann gültig sind, wenn sie diesen moralischen Prinzipien entsprechen. 2. **Rechtspositivismus**: - Behauptet, dass Recht ausschließlich aus den von Menschen geschaffenen Normen besteht. - Die Gültigkeit eines Gesetzes hängt nicht von seiner moralischen Qualität ab, sondern davon, ob es ordnungsgemäß erlassen wurde. - Rechtspositivisten trennen strikt zwischen Recht und Moral. **Schnittstelle**: - Die Schnittstelle entsteht, wenn es um die Bewertung und Legitimität von Gesetzen geht. Naturrechtler könnten argumentieren, dass ein ungerechtes Gesetz kein echtes Recht ist, während Rechtspositivisten darauf bestehen, dass die Gültigkeit eines Gesetzes unabhängig von seiner moralischen Bewertung ist. - In der Praxis kann es Überschneidungen geben, wenn positive Gesetze (von Menschen gemachte Gesetze) moralische Prinzipien widerspiegeln oder wenn Gerichte bei der Auslegung von Gesetzen moralische Überlegungen einbeziehen. Diese Schnittstelle ist ein zentrales Thema in der Rechtsphilosophie und führt zu intensiven Debatten darüber, wie Recht definiert und angewendet werden sollte.