Schmerzensgeldanspruch bei distaler Radiusfraktur links nach volarer Plattenosteosynthese?
Antwort vom**Allein die Diagnose „knöcherne distale Radiusfraktur links, Zustand nach volarer Plattenosteosynthese“ begründet noch keinen festen Schmerzensgeldbetrag; entscheidend sind Unfallursache, OP-Verlauf, Dauer der Beschwerden und vor allem bleibende Einschränkungen.** ## Worauf es rechtlich wirklich ankommt Schmerzensgeld gibt es nicht für die Verletzung „an sich“, sondern nur wenn **jemand anders haftet** – etwa nach einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall mit Drittverschulden oder bei einem Behandlungsfehler. Ohne haftenden Gegner gibt es keinen Schmerzensgeldanspruch. Maßgeblich sind dabei § 253 Abs. 2 BGB und die konkrete Einzelfallbewertung durch Gerichte. ([haufe.de](https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/schmerzensgeld-kompetent-berechnen-und-durchsetzen_208_657784.html)) Bei einer distalen Radiusfraktur mit **volarer Plattenosteosynthese** erhöhen typischerweise diese Punkte den Betrag deutlich: stationäre Behandlung, Operation, starke Schmerzen, lange Ruhigstellung, Reha, Metallentfernung, Narben, Bewegungseinschränkung, Kraftverlust der Hand, Sensibilitätsstörungen und eine drohende Arthrose. ## Welche Größenordnung realistisch sein kann Bei **komplizierten Verläufen** mit Behandlungsfehlern oder erheblichen Dauerfolgen liegen zugesprochene Beträge deutlich höher. Ein Beispiel: Bei unzureichend behandeltem Handgelenksbruch mit Folgeschäden wurden **15.000 Euro** zugesprochen. ([ra-kotz.de](https://www.ra-kotz.de/handgelenksbruch-unzureichende-behandlung-schmerzensgeld.htm)) Noch höher wird es bei massiven Langzeitfolgen: Für eine komplexe distale Radiusverletzung mit zahlreichen Folgeoperationen, schmerzhaften Dauereinschränkungen und beruflichen Auswirkungen wurden **25.000 Euro** als angemessen angesehen. ([ra-kotz.de](https://www.ra-kotz.de/handgelenksversteifung-schmerzensgeld.htm)) Der wichtige Unterschied ist also: **Eine „normal“ verheilte Radiusfraktur nach erfolgreicher OP liegt meist deutlich unter solchen Beträgen; fünfstellige Summen entstehen meist erst bei Fehlbehandlung, mehreren Folge-OPs oder dauerhafter Funktionsminderung.** Diese Einordnung entspricht auch dem allgemeinen gerichtlichen Vorgehen, wonach Vergleichsurteile nur Orientierung bieten und nicht schematisch übernommen werden. ([haufe.de](https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/schmerzensgeld-kompetent-berechnen-und-durchsetzen_208_657784.html)) ## Praktische Konsequenz Für deinen Fall ist die Diagnose allein zu ungenau. Entscheidend sind konkret: - ob die Fraktur folgenlos verheilt ist oder nicht - wie lange Arbeitsunfähigkeit und Behandlung dauerten - ob die linke Hand dauerhaft schlechter beweglich oder belastbar ist - ob eine Metallentfernung nötig war oder noch wird - ob ein Fremdverschulden oder ein ärztlicher Fehler nachweisbar ist Ohne Dauerfolgen ist ein Anspruch oft **eher im unteren bis mittleren Bereich** einzuordnen; mit klaren Dauerschäden steigt er schnell erheblich. Der größte Fehler in solchen Fällen ist, nur die Diagnose zu nennen – **für die Höhe zählt nicht der Name der Fraktur, sondern was von ihr geblieben ist.**