Ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld wegen eines Menschenbisses zugesprochen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland kann Schmerzensgeld für körperliche und seelische Schäden gefordert werden, die durch eine unerlaubte Handlung verursacht wurden. Bei einem Menschenbiss könnte dies als Körperverletzung gewertet werden. Wicht Aspekte sind: 1. **Schwere der Verletzung**: Je schwerer die Verletzung, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen. 2. **Ärztliche Gutachten**: Diese sind oft notwendig, um die Verletzungen und deren Folgen zu dokumentieren. 3. **Folgen für das Leben**: Langfristige Beeinträchtigungen oder psychische Folgen können ebenfalls in die Berechnung einfließen. 4. **Verschulden des Täters**: Wenn der Biss vorsätzlich oder grob fahrlässig war, kann dies die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die Ansprüche korrekt geltend zu machen.