Schmerzensgeld bei Hörverlust, der durch beidseitige Hörgeräte ausgeglichen werden kann?

Antwort

Ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld bei einem Hörverlust, der durch beidseitige Hörgeräte ausgeglichen werden kann, gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich wird Schmerzensgeld in Deutschland für immaterielle Schäden gewährt, die durch eine Verletzung oder Beeinträchtigung des Lebens, der Gesundheit oder der körperlichen Unversehrtheit entstehen. Wesentliche Aspekte sind: 1. **Ursache des Hörverlusts**: Wurde der Hörverlust durch einen Unfall, eine medizinische Fehlbehandlung oder eine andere schuldhafte Handlung verursacht, könnte ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. 2. **Grad der Beeinträchtigung**: Auch wenn der Hörverlust durch Hörgeräte ausgeglichen werden kann, wird die Schwere der Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen berücksichtigt. 3. **Individuelle Umstände**: Persönliche Lebensumstände, wie das Alter des Betroffenen, die berufliche Situation und die Auswirkungen auf die Lebensqualität, spielen ebenfalls eine Rolle. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Fachanwalt für Medizinrecht oder Schadensrecht beraten zu lassen, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.

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