Kann ein Bürger eine Schadenersatzklage gegen seinen Heimatstaat anstrengen, weil dieser die EU-Asylgesetze missachtet?

Antwort

Ja, ein Bürger kann grundsätzlich eine Schadenersatzklage gegen seinen Heimatstaat anstrengen, wenn dieser gegen EU-Recht verstößt, einschließlich der EU-Asylgesetze. Dies basiert auf dem Prinzip der Staatshaftung, das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelt wurde. Nach diesem Prinzip können Einzelpersonen Schadenersatz verlangen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die verletzte EU-Norm muss bezwecken, dem Einzelnen Rechte zu verleihen. 2. Der Verstoß muss hinreichend qualifiziert sein, d.h. der Mitgliedstaat muss die Grenzen seines Ermessens offensichtlich und erheblich überschritten haben. 3. Es muss ein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem erlittenen Schaden bestehen. Es ist ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten einer solchen Klage zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

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