Gibt es Schadenersatz bei einem Account Takeover für den Gehackten?

Antwort

Bei einem "Account Takeover" (ATO) kann der geschädigte Nutzer unter bestimmten Umständen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel: 1. **Vertragliche Vereinbarungen**: Wenn der Account bei einem Dienstleister geführt wird, können die Nutzungsbedingungen oder Verträge Regelungen zu Haftung und Schadensersatz enthalten. 2. **Vorsatz oder Fahrlässigkeit**: Wenn der Anbieter nachweislich fahrlässig gehandelt hat, indem er beispielsweise unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat, könnte ein Schadensersatzanspruch bestehen. 3. **Gesetzliche Regelungen**: In vielen Ländern gibt es Gesetze, die den Schutz von Nutzerdaten und die Haftung von Unternehmen regeln. Diese können ebenfalls Einfluss auf mögliche Schadensersatzansprüche haben. 4. **Nachweis des Schadens**: Der Geschädigte muss in der Regel nachweisen, dass ihm durch den ATO ein konkreter Schaden entstanden ist. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Möglichkeiten und Ansprüche zu klären.

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