Nein. Freizeit-Cannabis ist in Dänemark nicht legal; erlaubt ist nur medizinisches Cannabis in einem staatlich geregelten Programm auf ärztliche Verschreibung. (laegemiddelstyrelsen.dk) Auc...
Im Rahmen einer Befragung gibt der Z an, dass der BESCH das oben genannte Cannabis besessen hat. Der Z zeigt entsprechende Lichtbilder vor.
Antwort vomDer Satz ist größtenteils korrekt, könnte jedoch stilistisch und grammatikalisch leicht verbessert werden. Eine mögliche Überarbeitung wäre: „Im Rahmen einer Befragung gibt der Zeuge an, dass der Beschuldigte das oben genannte Cannabis besessen hat. Der Zeuge zeigt hierbei entsprechende Lichtbilder vor.“ Hierbei wurden die Abkürzungen „Z“ und „BESCH“ ausgeschrieben, um die Verständlichkeit zu erhöhen.