Nein, das ist nicht richtig. Auch wenn Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal ist, gilt das nicht automatisch für andere EU-Staaten. Die Gesetze zum Besitz, Konsum und Transp... [mehr]
Der Satz ist größtenteils korrekt, könnte jedoch stilistisch und grammatikalisch leicht verbessert werden. Eine mögliche Überarbeitung wäre: „Im Rahmen einer Befragung gibt der Zeuge an, dass der Beschuldigte das oben genannte Cannabis besessen hat. Der Zeuge zeigt hierbei entsprechende Lichtbilder vor.“ Hierbei wurden die Abkürzungen „Z“ und „BESCH“ ausgeschrieben, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
Nein, das ist nicht richtig. Auch wenn Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal ist, gilt das nicht automatisch für andere EU-Staaten. Die Gesetze zum Besitz, Konsum und Transp... [mehr]