Ein Verstoß gegen die Betroffenenrechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann verschiedene Sanktionen nach sich ziehen. Diese Sanktionen können sowohl administrativer als auch finanzieller Natur sein: 1. **Verwarnungen und Rügen**: Die Aufsichtsbehörden können Verwarnungen oder Rügen aussprechen, wenn ein Verstoß festgestellt wird. 2. **Anordnungen zur Einhaltung der Rechte**: Die Aufsichtsbehörden können anordnen, dass der Verantwortliche bestimmte Maßnahmen ergreift, um die Rechte der Betroffenen zu wahren. Dies kann z.B. die Aufforderung zur Löschung von Daten oder zur Bereitstellung von Informationen umfassen. 3. **Bußgelder**: Die DSGVO sieht erhebliche Geldbußen für Verstöße vor. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 4. **Schadensersatzansprüche**: Betroffene Personen können Schadensersatzansprüche gegen den Verantwortlichen geltend machen, wenn sie durch den Verstoß einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben. 5. **Einschränkungen der Datenverarbeitung**: Die Aufsichtsbehörden können die Verarbeitung personenbezogener Daten einschränken oder verbieten, wenn ein Verstoß festgestellt wird. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass die Rechte der Betroffenen geschützt werden und Unternehmen die Anforderungen der DSGVO ernst nehmen. Weitere Informationen zur DSGVO und den möglichen Sanktionen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).