Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
Minderjährige Auszubildende im Einzelhandel dürfen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) an Samstagen arbeiten, jedoch gibt es bestimmte Regelungen. In der Regel dürfen sie an maximal zwei Samstagen pro Monat eingesetzt werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitszeiten und die Anzahl der Arbeitstage die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um die Gesundheit und das Wohl der minderjährigen Auszubildenden zu schützen.
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
Die erlaubten Arbeitszeiten für Baufirmen am Samstag richten sich in Deutschland in erster Linie nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) des jeweiligen Bundeslandes sowie nach der bundes... [mehr]