Wie viele Samstage dürfen minderjährige Auszubildende im Einzelhandel arbeiten?

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Minderjährige Auszubildende im Einzelhandel dürfen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) an Samstagen arbeiten, jedoch gibt es bestimmte Regelungen. In der Regel dürfen sie an maximal zwei Samstagen pro Monat eingesetzt werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitszeiten und die Anzahl der Arbeitstage die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um die Gesundheit und das Wohl der minderjährigen Auszubildenden zu schützen.

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