Deine Frage ist etwas unklar. Falls du wissen möchtest, ob 15-Jährige einen Zugang zu bestimmten Diensten, Plattformen oder Konten anlegen dürfen, hängt das vom jeweiligen Dienst u... [mehr]
Minderjährige Auszubildende im Einzelhandel dürfen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) an Samstagen arbeiten, jedoch gibt es bestimmte Regelungen. In der Regel dürfen sie an maximal zwei Samstagen pro Monat eingesetzt werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitszeiten und die Anzahl der Arbeitstage die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um die Gesundheit und das Wohl der minderjährigen Auszubildenden zu schützen.
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