Können sich deutsche Investoren an der Sammelklage gegen Pubmatic beteiligen?

Antwort

Ob du dich als deutscher Investor an einer Sammelklage (Class Action) gegen PubMatic in den USA anschließen kannst, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Art der Sammelklage:** In den USA sind Sammelklagen im Wertpapierbereich (z.B. wegen angeblicher Falschangaben im Zusammenhang mit Aktien) oft auch für ausländische Investoren offen, sofern sie die betroffenen Wertpapiere an einer US-Börse (z.B. NASDAQ) gekauft haben. 2. **Kauf der Aktien:** Wenn du PubMatic-Aktien direkt an einer US-Börse erworben hast, bist du in der Regel berechtigt, dich an der Klage zu beteiligen. Hast du die Aktien außerhalb der USA gekauft, ist eine Teilnahme meist schwieriger oder ausgeschlossen. 3. **Anmeldung zur Klage:** In den meisten Fällen musst du dich aktiv als „Class Member“ registrieren oder einen sogenannten „Proof of Claim“ einreichen, um Ansprüche geltend zu machen. Die Fristen und das genaue Vorgehen findest du in den offiziellen Mitteilungen zur Sammelklage. 4. **Rechtliche Unterstützung:** Es kann sinnvoll sein, einen auf US-Wertpapierrecht spezialisierten Anwalt oder eine Kanzlei zu kontaktieren, die internationale Investoren bei solchen Klagen vertritt. 5. **Informationsquellen:** Informationen zu laufenden Sammelklagen findest du z.B. auf [Glancy Prongay & Murray LLP](https://www.glancylaw.com/) oder [Pomerantz LLP](https://www.pomerantzlaw.com/), die häufig internationale Investoren vertreten. **Fazit:** Als deutscher Investor kannst du dich grundsätzlich an einer US-Sammelklage gegen PubMatic beteiligen, wenn du die Aktien an einer US-Börse gekauft hast. Es empfiehlt sich, die offiziellen Klagedokumente zu prüfen und ggf. rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um deine Ansprüche korrekt anzumelden.

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