Ein Sachgrund für eine Befristung kann beispielsweise vorliegen, wenn der Arbeitnehmer für die Dauer eines bestimmten Projekts eingestellt wird, das zeitlich begrenzt ist. Weitere Gründe können die Vertretung eines anderen Mitarbeiters (z. B. während einer Elternzeit), saisonale Arbeiten oder die Erprobung eines neuen Mitarbeiters sein. Auch eine vorübergehende Erhöhung des Arbeitsanfalls kann einen Sachgrund darstellen. Es ist wichtig, dass der Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag klar angegeben wird.