Ist es Sachbeschädigung, wenn eine Parkhausschranke beim Überspringen abgerissen wird?

Antwort

Ja, das kann als Sachbeschädigung gewertet werden. Nach deutschem Recht (§ 303 StGB) begeht eine Person Sachbeschädigung, wenn sie rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Wenn der Mann über die Schranke springt, dabei hängen bleibt und die Schranke dadurch abreißt, ist die Schranke beschädigt oder zerstört worden. Ob es sich tatsächlich um eine strafbare Sachbeschädigung handelt, hängt davon ab, ob die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig war. Für eine Strafbarkeit nach § 303 StGB ist grundsätzlich Vorsatz erforderlich, also dass der Mann zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Schranke beschädigt wird. War es ein reines Versehen (reine Fahrlässigkeit), kommt eine Strafbarkeit nach § 303 StGB nicht in Betracht, aber zivilrechtlich kann er trotzdem zum Schadensersatz verpflichtet sein. Zusammengefasst: - **Vorsatz:** Strafbare Sachbeschädigung möglich. - **Fahrlässigkeit:** Keine strafbare Sachbeschädigung, aber zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz. Weitere Informationen findest du z.B. hier: [§ 303 StGB – Sachbeschädigung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html)

KI fragen

Verwandte Fragen

Ist es legal, Laubbläser zu zerstören?

Laubbläser sind Gegenstände und keine Lebewesen, daher ist der Begriff „exekutieren“ in diesem Zusammenhang nicht korrekt. Wenn du meinst, einen Laubbläser zu zerstören... [mehr]