Nenne und erkläre die verschiedenen Sach- und Rechtsmängel sowie die entsprechenden Folgen im Rahmen der Schlechtleistung, inklusive Paragraph.

Antwort

Im deutschen Recht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), werden Sach- und Rechtsmängel im Rahmen der Schlechtleistung in den §§ 434 ff. BGB behandelt. 1. **Sachmängel (§ 434 BGB)**: Ein Sachmangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist. - **Beispiele**: - Die Ware entspricht nicht der Beschreibung (z.B. falsche Farbe oder Größe). - Die Ware weist Mängel auf, die ihre Verwendung beeinträchtigen (z.B. defektes Gerät). 2. **Rechtsmängel (§ 435 BGB)**: Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte Rechte an der Ware haben, die die Nutzung oder den Besitz der Ware einschränken oder ausschließen. - **Beispiele**: - Die Ware ist mit einem Pfandrecht belastet. - Ein Dritter erhebt Ansprüche auf die Ware (z.B. aufgrund von Diebstahl). Im Rahmen der Schlechtleistung hat der Käufer verschiedene Rechte, die in den §§ 437 ff. BGB geregelt sind. Dazu gehören: - **Nacherfüllung (§ 439 BGB)**: Der Käufer kann verlangen, dass der Verkäufer den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Ware liefert. - **Rücktritt (§ 440, § 323 BGB)**: Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung nicht erfolgreich ist. - **Minderung (§ 441 BGB)**: Der Käufer kann den Kaufpreis mindern, wenn der Mangel nicht behoben werden kann oder der Verkäufer dies verweigert. - **Schadenersatz (§ 280 BGB)**: Der Käufer kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Diese Regelungen bieten dem Käufer Schutz und Möglichkeiten, auf Mängel zu reagieren.

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