Wann gilt in Ehingen ein Lärmverbot und wann ist Ruhe einzuhalten?

Antwort vom

In Ehingen (Donau) gelten wie in vielen Städten in Baden-Württemberg die Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Baden-Württemberg (LImSchG) sowie die örtliche Polizeiverordnung. **Allgemeine Ruhezeiten:** - **Nachtruhe:** In der Regel von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. - **Mittagsruhe:** In vielen Wohngebieten zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (kann je nach Wohngebiet oder Hausordnung variieren). **An Sonn- und Feiertagen** ist ganztägig besondere Ruhe einzuhalten. Das bedeutet, dass lärmintensive Tätigkeiten wie Rasenmähen, Heimwerken mit lauten Maschinen oder laute Musik untersagt sind. **Besondere Regelungen:** - Geräte- und Maschinenlärm (z. B. Rasenmäher, Laubbläser) ist werktags meist nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr erlaubt. - In reinen Wohngebieten können zusätzliche Einschränkungen gelten. **Tipp:** Für ganz konkrete Regelungen empfiehlt sich ein Blick in die [Polizeiverordnung der Stadt Ehingen (Donau)](https://www.ehingen.de/de/Rathaus-Service/Ortsrecht) oder eine Nachfrage beim Ordnungsamt der Stadt. **Zusammengefasst:** Stille ist in Ehingen insbesondere von 22:00 bis 6:00 Uhr, während der Mittagsruhe (meist 13:00–15:00 Uhr) sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen zu wahren.

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