Rücktritt des Vereinsvorstandes und Herausgabe der Kasse: Welcher Paragraph regelt das Procedere?

Antwort

Der Rücktritt des Vereinsvorstandes und die Herausgabe der Kasse sind in der Regel im Vereinsrecht geregelt, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland. Relevant sind hier insbesondere die Paragraphen § 26 BGB (Vorstand) und § 27 BGB (Vertretung des Vereins). Für das Procedere des Rücktritts und die damit verbundenen Pflichten, wie die Herausgabe der Kasse, können auch die Satzung des Vereins sowie die allgemeinen Vorschriften über die Geschäftsführung und die Haftung des Vorstands von Bedeutung sein. Es ist ratsam, die spezifische Satzung des Vereins zu konsultieren, da diese oft detaillierte Regelungen zu Rücktritten und der Übergabe von Vereinsvermögen enthält.

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