Welches Geld zahlt die Rentenkasse bei stationärer Langzeittherapie ohne Arbeit?

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**Von der Rentenversicherung bekommst du bei einer stationären Langzeittherapie in der Regel Übergangsgeld – aber nur, wenn die Therapie als Reha der Deutschen Rentenversicherung bewilligt ist und du vorher gearbeitet bzw. rentenversicherungspflichtige Beiträge gezahlt hast.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/entwoehungsbehandlung?nn=6a097dd8ca84ce5471c19ad2)) ## Entscheidend ist, wer die Therapie trägt Eine stationäre Entwöhnungs- oder Langzeittherapie kann zwar über die Rentenversicherung laufen, aber nicht jede Therapie wird automatisch von ihr bezahlt. Bei einer von der Deutschen Rentenversicherung getragenen medizinischen Reha ist Übergangsgeld die typische Lohnersatzleistung. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/entwoehungsbehandlung?nn=6a097dd8ca84ce5471c19ad2)) Wenn du **nicht arbeitest und vorher auch kein relevantes Arbeitsentgelt hattest**, gibt es von der Rentenkasse oft **kein oder nur in Sonderfällen Übergangsgeld**. Die Rentenversicherung verlangt grundsätzlich, dass unmittelbar vor Reha-Beginn oder vor einer vorherigen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt wurden und dafür Rentenbeiträge gezahlt wurden. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html?nn=9ef509b5-d936-4944-9a01-4580d53dc4a8)) ## Was stattdessen möglich ist Wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, kommt das Geld oft **nicht von der Rentenkasse**, sondern je nach Situation eher von einer anderen Stelle: - **Krankengeld** von der Krankenkasse, wenn ein Anspruch darauf besteht. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html?nn=9ef509b5-d936-4944-9a01-4580d53dc4a8)) - **Bürgergeld/Sozialleistungen** nur unter den jeweiligen Voraussetzungen; bei längerer stationärer Unterbringung ist das aber oft komplizierter und nicht automatisch gegeben. ([rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de](https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0020.html)) ## Der wichtige Unterschied, den viele übersehen Entscheidend ist nicht nur, **dass du in Therapie bist**, sondern **wovon du direkt davor gelebt hast**: - vorher **beschäftigt / krankgeschrieben nach Beschäftigung** → oft Übergangsgeld - vorher **nur arbeitslos ohne passenden Vorbezug** → häufig kein Übergangsgeld von der Rentenkasse - vorher **bereits Krankengeld** → oft läuft die Absicherung anders weiter oder geht in Übergangsgeld über, je nach Fall ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html?nn=9ef509b5-d936-4944-9a01-4580d53dc4a8)) Praktisch heißt das: **Die Rentenkasse zahlt nicht einfach „Therapie-Geld“, sondern eine Ersatzleistung für weggefallenes Erwerbseinkommen.** Genau daran scheitert der Anspruch am häufigsten. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html?nn=9ef509b5-d936-4944-9a01-4580d53dc4a8))