Ja, auch wenn der Wortlaut einer gesetzlichen Regelung eindeutig ist, kann trotzdem eine Regelungslücke angenommen werden. Eine Regelungslücke liegt vor, wenn das Gesetz eine bestimmte Frage nicht regelt, obwohl eine Regelung erforderlich wäre. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Wortlaut einer Norm klar ist, aber bestimmte Situationen oder Konstellationen nicht erfasst werden. In solchen Fällen kann es notwendig sein, die Lücke durch Auslegung oder richterliche Rechtsfortbildung zu schließen.