Strafmündigkeit bezeichnet das Alter, ab dem eine Person für strafrechtliche Vergehen zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Regelungen zur Strafmündigkeit variieren je nach Land. Hier sind die grundlegenden Informationen für einige Länder: 1. **Deutschland**: - **Strafmündigkeit**: Ab 14 Jahren. - **Jugendstrafrecht**: Gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. In bestimmten Fällen kann es auch auf Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) angewendet werden. - **Kinder unter 14 Jahren**: Sind strafunmündig und können nicht strafrechtlich verfolgt werden. 2. **Österreich**: - **Strafmündigkeit**: Ab 14 Jahren. - **Jugendstrafrecht**: Gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. - **Kinder unter 14 Jahren**: Sind strafunmündig. 3. **Schweiz**: - **Strafmündigkeit**: Ab 10 Jahren. - **Jugendstrafrecht**: Gilt für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren. - **Kinder unter 10 Jahren**: Sind strafunmündig. 4. **USA**: - **Strafmündigkeit**: Variiert je nach Bundesstaat, liegt aber oft zwischen 6 und 12 Jahren. - **Jugendstrafrecht**: Gilt in der Regel für Personen unter 18 Jahren, wobei es Unterschiede zwischen den Bundesstaaten gibt. 5. **Vereinigtes Königreich**: - **England und Wales**: Strafmündigkeit ab 10 Jahren. - **Schottland**: Strafmündigkeit ab 12 Jahren. - **Nordirland**: Strafmündigkeit ab 10 Jahren. Die genauen Regelungen und die Anwendung des Jugendstrafrechts können je nach Land und spezifischen Umständen variieren. Es ist wichtig, sich bei Bedarf an die entsprechenden nationalen Gesetze und Vorschriften zu halten.