Rechtsweg bei Amtshaftung?

Antwort

Der Rechtsweg für Amtshaftung in Deutschland ist im Wesentlichen im § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und im Art. 34 GG (Grundgesetz) geregelt. Wenn ein Beamter in Ausübung seines Amtes einen Schaden verursacht, kann der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen. Der Ablauf sieht in der Regel folgendermaßen aus: 1. **Prüfung der Voraussetzungen**: Es muss ein schuldhaftes Verhalten des Beamten vorliegen, das in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit geschah. 2. **Schadensermittlung**: Der Geschädigte muss den entstandenen Schaden nachweisen. 3. **Antrag auf Amtshaftung**: Der Geschädigte kann einen Antrag auf Schadensersatz bei der zuständigen Behörde stellen. 4. **Klageerhebung**: Wenn die Behörde nicht einlenkt, kann der Geschädigte Klage vor dem zuständigen Zivilgericht erheben. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und die genaue Vorgehensweise zu klären.

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