Rechtsquellen des Arbeitsrechts nach Rang benennen.

Antwort

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts können wie folgt nach ihrem Rang geordnet werden: 1. **Gesetze**: Dazu gehören das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und weitere spezifische Arbeitsgesetze. 2. **Verordnungen**: Diese werden auf Grundlage von Gesetzen erlassen und konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. das Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). 3. **Tarifverträge**: Diese werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und regeln die Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen oder Unternehmen. 4. **Betriebsvereinbarungen**: Diese werden zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber auf betrieblicher Ebene geschlossen und können spezifische Regelungen für den jeweiligen Betrieb enthalten. 5. **Einzelarbeitsverträge**: Diese Verträge regeln die individuellen Arbeitsbedingungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. 6. **Richterrecht**: Entscheidungen der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, die zur Auslegung und Anwendung der bestehenden Gesetze und Verträge beitragen. Diese Hierarchie zeigt, dass Gesetze die höchste Rangordnung haben, gefolgt von Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen und schließlich dem Richterrecht.

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