Rechtspositivistische Positionen betonen die Trennung von Recht und Moral, indem sie argumentieren, dass das Rechtssystem unabhängig von moralischen Überlegungen existiert und funktioniert. Nach dieser Auffassung ist das Recht ein System von Regeln, die von einer anerkannten Autorität gesetzt und durchgesetzt werden, unabhängig davon, ob diese Regeln moralisch gerechtfertigt sind oder nicht. Die Hauptpunkte dieser Trennung sind: 1. **Rechtsquellen**: Rechtspositivisten behaupten, dass das Recht aus spezifischen Quellen stammt, wie z.B. Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsurteilen, und nicht aus moralischen Prinzipien. 2. **Rechtsgeltung**: Die Gültigkeit einer Rechtsnorm hängt von ihrer formalen Erzeugung und Anerkennung durch das Rechtssystem ab, nicht von ihrem moralischen Gehalt. 3. **Rechtsanwendung**: Bei der Anwendung des Rechts sollen Richter und andere Rechtsanwender sich auf die formalen Rechtsnormen stützen und nicht auf ihre persönlichen moralischen Überzeugungen. Ein prominenter Vertreter dieser Position ist Hans Kelsen, der mit seiner Reinen Rechtslehre betonte, dass das Recht als ein normatives System zu verstehen ist, das von moralischen und anderen sozialen Normen getrennt ist.