Rechtsobjekte sind Gegenstände, auf die sich rechtliche Ansprüche oder Rechte beziehen können. Sie sind das Gegenstück zu Rechtssubjekten, also den Personen oder Institutionen, die Rechte und Pflichten haben. Rechtsobjekte können in verschiedene Kategorien unterteilt werden, darunter Sachen, Rechte und immaterielle Güter. **Sachen** sind körperliche Gegenstände und werden weiter in bewegliche und unbewegliche Sachen unterteilt: 1. **Bewegliche Sachen (Mobilien)**: - Diese umfassen alle Gegenstände, die ohne wesentliche Beschädigung von einem Ort zum anderen bewegt werden können. - Beispiele: Autos, Möbel, Kleidung, Bücher. 2. **Unbewegliche Sachen (Immobilien)**: - Diese umfassen Grundstücke und Gebäude sowie alles, was dauerhaft mit dem Boden verbunden ist. - Beispiele: Häuser, Grundstücke, Eigentumswohnungen. Die Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen ist im Recht von Bedeutung, da unterschiedliche Regelungen und Verfahren für den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung dieser Sachen gelten. Zum Beispiel erfordert der Erwerb von Immobilien in der Regel eine notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch, während der Erwerb von beweglichen Sachen oft formloser erfolgen kann.