Die Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben die Rechtsnatur von Empfehlungen und Richtlinien, die von dem Institut erlassen werden. Sie sind nicht gesetzlich bindend, jedoch sind Wirtschaftsprüfer in Deutschland verpflichtet, die Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung (GoP) zu beachten, die in den IDW-Prüfungsstandards konkretisiert werden. Diese Standards dienen der Qualitätssicherung und der einheitlichen Durchführung von Prüfungen und können in der Praxis als Maßstab für die ordnungsgemäße Berufsausübung herangezogen werden. Bei Nichteinhaltung kann dies im Rahmen von Haftungsfragen oder berufsrechtlichen Verfahren relevant werden.