In der österreichischen Notariatsordnung (Notariatsordnung - NNot) sind spezifische Regelungen zur Verwendung von Technologien wie Chatbots nicht explizit verankert. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit von Notaren und die damit verbundenen Verfahren sind jedoch in den §§ 1 bis 100 der NNot festgelegt. Für die Implementierung eines Chatbots im notariellen Bereich könnte man sich auf allgemeine Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation und zur Verwendung von digitalen Hilfsmitteln stützen, die in anderen Gesetzen, wie dem E-Government-Gesetz oder dem Datenschutzgesetz, geregelt sind. Eine genaue rechtliche Prüfung wäre jedoch notwendig, um die Zulässigkeit und die Rahmenbedingungen für den Einsatz eines Chatbots im Notariat zu klären.