Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]
Eine juristische Person erlangt und verliert die Rechts- und Geschäftsfähigkeit durch bestimmte rechtliche Vorgänge, die in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen geregelt sind. Hier sind die allgemeinen Prinzipien: **Erlangung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit:** 1. **Gründung:** Eine juristische Person wird durch einen Gründungsakt ins Leben gerufen. Dies kann durch die Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister) erfolgen. Die genauen Anforderungen und Verfahren variieren je nach Rechtsform (z.B. GmbH, AG, Verein). 2. **Eintragung:** In vielen Ländern erlangt die juristische Person ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das entsprechende Register. Ab diesem Zeitpunkt kann sie Rechte und Pflichten erwerben und am Rechtsverkehr teilnehmen. **Verlust der Rechts- und Geschäftsfähigkeit:** 1. **Auflösung:** Eine juristische Person kann durch Beschluss der Gesellschafter oder Mitglieder, durch Zeitablauf (wenn die juristische Person auf eine bestimmte Dauer gegründet wurde) oder durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden. 2. **Löschung aus dem Register:** Nach der Auflösung erfolgt in der Regel die Liquidation, bei der die Vermögenswerte verteilt und Verbindlichkeiten beglichen werden. Mit der Löschung aus dem Register verliert die juristische Person ihre Rechtsfähigkeit. 3. **Insolvenz:** Im Falle einer Insolvenz kann eine juristische Person ebenfalls ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen und das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Diese Prozesse sind in den jeweiligen nationalen Gesetzen detailliert geregelt, wie z.B. im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Deutschland.
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]
Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen, wie dem deutschen, gibt es jedoch Ausnahmen. Hier sind einige Beis... [mehr]