rechtsfähigkeit, handlungsfähigkeit, geschäftsfähigkeit und deliktsfähigkeit einfach in liste erklärt?

Antwort

Natürlich, hier ist eine einfache Erklärung der Begriffe in Listenform: 1. **Rechtsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. - **Beginn**: Mit der Geburt. - **Ende**: Mit dem Tod. 2. **Handlungsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen. - **Voraussetzungen**: Volljährigkeit und geistige Gesundheit. 3. **Geschäftsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte abzuschließen. - **Voll geschäftsfähig**: Ab 18 Jahren. - **Beschränkt geschäftsfähig**: Zwischen 7 und 18 Jahren (Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, bis die Zustimmung der Eltern vorliegt). - **Geschäftsunfähig**: Unter 7 Jahren oder dauerhaft geistig beeinträchtigte Personen. 4. **Deliktsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, für eigenes schuldhaftes Verhalten verantwortlich gemacht zu werden. - **Voll deliktsfähig**: Ab 18 Jahren. - **Beschränkt deliktsfähig**: Zwischen 7 und 18 Jahren (abhängig von der Einsichtsfähigkeit). - **Deliktsunfähig**: Unter 7 Jahren oder Personen, die sich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden.

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