Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]
Natürlich, hier ist eine einfache Erklärung der Begriffe in Listenform: 1. **Rechtsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. - **Beginn**: Mit der Geburt. - **Ende**: Mit dem Tod. 2. **Handlungsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen. - **Voraussetzungen**: Volljährigkeit und geistige Gesundheit. 3. **Geschäftsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte abzuschließen. - **Voll geschäftsfähig**: Ab 18 Jahren. - **Beschränkt geschäftsfähig**: Zwischen 7 und 18 Jahren (Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, bis die Zustimmung der Eltern vorliegt). - **Geschäftsunfähig**: Unter 7 Jahren oder dauerhaft geistig beeinträchtigte Personen. 4. **Deliktsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, für eigenes schuldhaftes Verhalten verantwortlich gemacht zu werden. - **Voll deliktsfähig**: Ab 18 Jahren. - **Beschränkt deliktsfähig**: Zwischen 7 und 18 Jahren (abhängig von der Einsichtsfähigkeit). - **Deliktsunfähig**: Unter 7 Jahren oder Personen, die sich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden.
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]
Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen, wie dem deutschen, gibt es jedoch Ausnahmen. Hier sind einige Beis... [mehr]