rechtsfähigkeit, handlungsfähigkeit, geschäftsfähigkeit und deliktsfähigkeit einfach in liste erklärt?

Antwort

Natürlich, hier ist eine einfache Erklärung der Begriffe in Listenform: 1. **Rechtsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. - **Beginn**: Mit der Geburt. - **Ende**: Mit dem Tod. 2. **Handlungsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen. - **Voraussetzungen**: Volljährigkeit und geistige Gesundheit. 3. **Geschäftsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte abzuschließen. - **Voll geschäftsfähig**: Ab 18 Jahren. - **Beschränkt geschäftsfähig**: Zwischen 7 und 18 Jahren (Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, bis die Zustimmung der Eltern vorliegt). - **Geschäftsunfähig**: Unter 7 Jahren oder dauerhaft geistig beeinträchtigte Personen. 4. **Deliktsfähigkeit**: - **Definition**: Die Fähigkeit, für eigenes schuldhaftes Verhalten verantwortlich gemacht zu werden. - **Voll deliktsfähig**: Ab 18 Jahren. - **Beschränkt deliktsfähig**: Zwischen 7 und 18 Jahren (abhängig von der Einsichtsfähigkeit). - **Deliktsunfähig**: Unter 7 Jahren oder Personen, die sich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden.

KI fragen

Verwandte Fragen

Benötigt ein nicht rechtsfähiger Verein eine Adresse?

Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]