Bis zum heutigen Wissensstand (Juni 2024) gibt es keine bekannten, bereits in Kraft getretenen oder verbindlich beschlossenen Änderungen zur Rechtsanwaltsvergütung im Mahnverfahren, die explizit ab dem 1.6.2025 sollen. Die Rechtsanwaltsvergütung im Mahnverfahren richtet sich weiterhin nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den dortigen Gebührentatbeständen, insbesondere Nr. 3305 und 3308 VV RVG. Sollte es geplante oder bereits beschlossene Gesetzesänderungen geben, die ab dem 1.6.2025 in Kraft treten, sind diese zum aktuellen Zeitpunkt (Juni 2024) noch nicht veröffentlicht oder allgemein bekannt. Es empfiehlt sich, regelmäßig die offiziellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Justiz oder der Bundesrechtsanwaltskammer zu prüfen, um über etwaige Änderungen informiert zu bleiben. Weitere Informationen zum RVG findest du hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/)