Was ist die Rechtsgrundlage des Rechts- und Sozialstaatsprinzips?

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Die Rechtsgrundlage des Rechts- und Sozialstaatsprinzips in Deutschland findet sich im Grundgesetz (GG). Das Rechtsstaatsprinzip ist in Artikel 20 Absatz 3 GG verankert, der besagt: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 20 Absatz 1 GG festgelegt, der lautet: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

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