Die rechtlichen Grundlagen für eine Zwangseinweisung in Deutschland sind im Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) der jeweiligen Bundesländer geregelt. Diese Gesetze legen fest, unter welchen Bedingungen eine Person gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden kann. Die wichtigsten Voraussetzungen sind in der Regel: 1. **Akute Selbst- oder Fremdgefährdung**: Es muss eine unmittelbare Gefahr für die Person selbst oder für andere bestehen. 2. **Ärztliches Gutachten**: Ein Arzt muss die Notwendigkeit der Zwangseinweisung bestätigen. 3. **Richterliche Anordnung**: In den meisten Fällen muss ein Richter die Zwangseinweisung anordnen, es sei denn, es handelt sich um eine akute Notlage, in der eine vorläufige Einweisung durch einen Arzt erfolgen kann. Die Person, die bei einer Zwangseinweisung immer anwesend sein muss, ist in der Regel ein Arzt, der die medizinische Notwendigkeit der Einweisung bestätigt. In akuten Fällen kann auch die Polizei hinzugezogen werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.