In Bayern ist die Regelung zur Leitung der konstituierenden Sitzung durch den Alterspräsidenten im Bayerischen Gemeindeordnung (GO) verankert. Genauer gesagt, findest du diese Vorschrift in § 30 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Dort wird festgelegt, dass der Alterspräsident die erste Sitzung des neu gewählten Gemeinderats leitet, bis ein neuer Bürgermeister gewählt ist.