Was sind die rechtlichen Hintergründe der Handschuhehe?

Antwort

Die Handschuhehe ist ein historischer Begriff aus dem deutschen Eherecht und bezeichnet eine Eheschließung, bei der einer der beiden Ehepartner nicht persönlich anwesend ist, sondern sich durch einen Stellvertreter vertreten lässt. Der Name stammt daher, dass der abwesende Partner symbolisch durch einen Handschuh vertreten wurde, den der Stellvertreter bei der Trauung trug. **Rechtliche Hintergründe:** - Die Handschuhehe war vor allem im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gebräuchlich, wenn einer der Partner aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Gefangenschaft, Entfernung) nicht anwesend sein konnte. - Die Eheschließung durch Stellvertretung war in verschiedenen deutschen Rechtsordnungen und auch im kanonischen (kirchlichen) Recht möglich, sofern eine entsprechende Vollmacht vorlag. - Im 19. Jahrhundert wurde die Handschuhehe zunehmend eingeschränkt und schließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 1900 nicht mehr vorgesehen. - Nach deutschem Recht (§ 1311 BGB) ist heute die persönliche Anwesenheit beider Eheschließenden bei der standesamtlichen Trauung zwingend erforderlich. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht mehr zulässig. **Heutige Relevanz:** - Die Handschuhehe ist heute in Deutschland nicht mehr erlaubt und hat nur noch historische Bedeutung. - In einigen anderen Ländern gibt es noch Formen der Stellvertretungsehe, diese sind aber in Europa weitgehend abgeschafft. **Fazit:** Die Handschuhehe war eine rechtlich anerkannte Form der Eheschließung durch Stellvertretung, ist aber im heutigen deutschen Recht nicht mehr zulässig. Die persönliche Anwesenheit beider Partner ist zwingende Voraussetzung für eine rechtsgültige Eheschließung.

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