§ 7 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) regelt die Rechte der Eltern in Bezug auf die religiöse Erziehung ihrer Kinder in Kindertagesstätten (Kitas). Dieser Paragraph betont, dass Eltern... [mehr]
Die rechtlichen Grundlagen für den Förderauftrag von Kitas in Deutschland sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, verankert. Insbesondere § 22 SGB VIII regelt die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Hier sind einige zentrale Punkte: 1. **Recht auf Förderung**: Das SGB VIII stellt sicher, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung hat. Kitas sind verpflichtet, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen. 2. **Bildungsauftrag**: Kitas haben einen Bildungsauftrag, der die ganzheitliche Förderung der Kinder in den Bereichen Bildung, Erziehung und Betreuung umfasst. Dies schließt die Förderung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen ein. 3. **Inklusion**: Das SGB VIII fördert die Inklusion, indem es sicherstellt, dass alle Kinder, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, Zugang zu frühkindlicher Bildung haben. 4. **Elternbeteiligung**: Das Gesetz betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Eltern, um die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu unterstützen. Insgesamt bildet das SGB VIII die rechtliche Grundlage für die Arbeit von Kitas und stellt sicher, dass die Förderung der Kinder in einem strukturierten und rechtlich gesicherten Rahmen erfolgt.
§ 7 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) regelt die Rechte der Eltern in Bezug auf die religiöse Erziehung ihrer Kinder in Kindertagesstätten (Kitas). Dieser Paragraph betont, dass Eltern... [mehr]