Im Pflegebereich sind Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen wichtige Instrumente, um auf Missstände und Überlastungen hinzuweisen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert: 1. **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Beschäftigte sind verpflichtet, auf Gefahren hinzuweisen (§ 15 ArbSchG). 2. **Sozialgesetzbuch (SGB) V und XI**: Diese Gesetze regeln die Rahmenbedingungen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sie enthalten Bestimmungen zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Versicherten. 3. **Berufsordnungen der Pflegeberufe**: Diese enthalten spezifische Regelungen und Pflichten für Pflegekräfte, einschließlich der Pflicht zur Meldung von Gefährdungen. 4. **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)**: Dieses Gesetz regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben und enthält Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, auch in Fragen des Arbeitsschutzes. 5. **Landesgesetze und Verordnungen**: In einigen Bundesländern gibt es spezifische Regelungen und Verordnungen, die den Pflegebereich betreffen und die Abgabe von Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen regeln. Diese rechtlichen Grundlagen sollen sicherstellen, dass Pflegekräfte in der Lage sind, auf Gefährdungen und Überlastungen hinzuweisen, um die Sicherheit und Gesundheit sowohl der Beschäftigten als auch der Patienten zu gewährleisten.