Die Bewachungsverordnung (BewachV) ist eine deutsche Verordnung, die die Ausführung des Bewachungsgewerbes regelt. Sie basiert auf dem § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und enthält detaillierte Bestimmungen zu den Anforderungen und Pflichten von Bewachungsunternehmen und deren Personal. Hier sind einige der wesentlichen Punkte: 1. **Zuverlässigkeit und Sachkunde**: Bewachungspersonal muss zuverlässig sein und eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. 2. **Unterrichtung und Weiterbildung**: Es gibt Vorschriften zur Unterrichtung des Personals über ihre Rechte und Pflichten sowie zur regelmäßigen Weiterbildung. 3. **Einsatz von Schusswaffen**: Die Verordnung regelt den Einsatz von Schusswaffen und anderen Waffen durch das Bewachungspersonal. 4. **Dienstkleidung und Ausrüstung**: Es gibt Bestimmungen zur Dienstkleidung und zur Ausrüstung, die das Bewachungspersonal tragen darf. 5. **Dokumentationspflichten**: Bewachungsunternehmen müssen bestimmte Tätigkeiten und Vorkommnisse dokumentieren und aufbewahren. 6. **Haftpflichtversicherung**: Bewachungsunternehmen sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die vollständige Verordnung kann im Bundesgesetzblatt oder auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden: [Bewachungsverordnung (BewachV)](https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv/).