Die rechtliche Grundlage für Evakuierungen von Altenheimen in Nordrhein-Westfalen (NRW) basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die den Schutz und die Sicherheit der Bewohner gewährleisten sollen. Zu den wichtigsten gehören: 1. **Landeskatastrophenschutzgesetz (LBKG NRW)**: Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen im Katastrophenfall, einschließlich der Evakuierung von gefährdeten Personen. Es legt fest, dass die zuständigen Behörden im Katastrophenfall Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen können, einschließlich der Evakuierung von Einrichtungen wie Altenheimen. 2. **Heimrecht NRW**: Das Heimgesetz und die dazugehörigen Verordnungen regeln den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen. Diese Gesetze enthalten Bestimmungen zur Sicherheit und zum Schutz der Bewohner, die im Notfall eine Evakuierung erforderlich machen können. 3. **Brandschutzverordnungen**: Diese Verordnungen enthalten spezifische Anforderungen an den Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen. Im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation können Evakuierungsmaßnahmen notwendig sein. 4. **Infektionsschutzgesetz (IfSG)**: Bei Ausbrüchen von Infektionskrankheiten können Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung, einschließlich der Evakuierung von Einrichtungen, angeordnet werden. Die konkrete Durchführung einer Evakuierung wird in der Regel von den örtlichen Behörden, wie der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und dem Gesundheitsamt, koordiniert. Diese Behörden arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass die Evakuierung sicher und effizient durchgeführt wird. Weitere Informationen können auf den offiziellen Webseiten der Landesregierung NRW und der zuständigen Behörden gefunden werden.