Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (UV-GOÄ) sind rechtliche Regelungen, die die Vergütung von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Deutschland festlegen. 1. **GOÄ**: Die GOÄ regelt die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen. Sie basiert auf dem Gesetz über die Gebührenordnung für Ärzte und ist in der Bundesärzteordnung verankert. Die GOÄ legt die Gebühren für ärztliche Leistungen fest und definiert die Rahmenbedingungen für die Abrechnung. 2. **UV-GOÄ**: Die UV-GOÄ ist eine spezielle Gebührenordnung, die für die Abrechnung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gilt. Sie ist ebenfalls auf der Grundlage der GOÄ entwickelt worden und regelt die Vergütung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen. Beide Regelungen sind Teil des deutschen Gesundheitsrechts und unterliegen den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, die durch das Sozialgesetzbuch (SGB) und andere relevante Gesetze ergänzt werden.