Kann O von K die 20 € verlangen, nachdem N es behalten hat?

Antwort

In diesem Fall ist O, der Bäcker, berechtigt, von K die 20 € zu verlangen. N, die Nichte, handelt als Angestellte von O und ist somit befugt, Zahlungen für die Bäckerei entgegenzunehmen. Wenn N das Geld jedoch für sich behält und nicht an O weitergibt, hat O dennoch einen Anspruch auf die Zahlung, da K für die Ware (das Brot) bezahlt hat. O kann also K nicht nur um die 20 € bitten, sondern hat auch das Recht, die Zahlung einzufordern, da die Transaktion zwischen K und O stattfand, auch wenn N das Geld nicht korrekt behandelt hat.

Kategorie: Recht Tags: Bäckerei Geld Einigung
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