Eine Güteverhandlung kann auf verschiedene Weise enden: 1. **Einigung**: Die Parteien erreichen eine Einigung und schließen einen Vergleich, der die Streitpunkte regelt. 2. **Fortsetzung... [mehr]
In diesem Fall ist O, der Bäcker, berechtigt, von K die 20 € zu verlangen. N, die Nichte, handelt als Angestellte von O und ist somit befugt, Zahlungen für die Bäckerei entgegenzunehmen. Wenn N das Geld jedoch für sich behält und nicht an O weitergibt, hat O dennoch einen Anspruch auf die Zahlung, da K für die Ware (das Brot) bezahlt hat. O kann also K nicht nur um die 20 € bitten, sondern hat auch das Recht, die Zahlung einzufordern, da die Transaktion zwischen K und O stattfand, auch wenn N das Geld nicht korrekt behandelt hat.
Eine Güteverhandlung kann auf verschiedene Weise enden: 1. **Einigung**: Die Parteien erreichen eine Einigung und schließen einen Vergleich, der die Streitpunkte regelt. 2. **Fortsetzung... [mehr]
Ein normaler Ablauf, wenn sich zwei Parteien über einen Rechnungsbetrag nicht einigen können, umfasst in der Regel folgende Schritte: 1. **Prüfung der Rechnung**: Beide Parteien sollte... [mehr]
Ein Vertrag entsteht durch das Zusammenwirken von zwei oder mehr Parteien, die sich über bestimmte Bedingungen einig sind. Die grundlegenden Schritte zur Entstehung eines Vertrages sind: 1. **An... [mehr]