Recht auf Einsicht digitaler Akten?

Antwort

In Deutschland haben Bürger grundsätzlich das Recht auf Einsicht in ihre eigenen Akten, auch in digitaler Form. Dieses Recht leitet sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen ab, darunter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und, falls dies der Fall ist, Auskunft über diese Daten sowie weitere Informationen zu erhalten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Einschränkungen, beispielsweise wenn durch die Einsichtnahme Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt würden oder wenn es sich um sicherheitsrelevante Informationen handelt. Für spezifische Anfragen zur Akteneinsicht sollte man sich direkt an die zuständige Behörde oder das Unternehmen wenden, das die Daten verarbeitet.

Kategorie: Recht Tags: Einsicht Digitale Akten
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