Sind Raucherräume im Betrieb erlaubt, wenn Rauch ins Gebäude zieht?

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Ja, **Raucherräume können in Betrieben grundsätzlich zulässig sein**. Entscheidend ist aber, dass **nichtrauchende Beschäftigte wirksam geschützt werden**. Der Arbeitgeber muss nach § 5 ArbStättV die erforderlichen Maßnahmen zum Nichtraucherschutz treffen; nötigenfalls auch ein Rauchverbot anordnen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__5.html)) **Zieht Rauch aus dem Raucherraum in andere Bereiche des Gebäudes, ist das in der Regel nicht zulässig.** Dann funktioniert der Nichtraucherschutz gerade nicht. Die BAuA nennt als Maßnahmen insbesondere Rauchverbote, **baulich abgetrennte Raucherräume** und Maßnahmen zur Minimierung von Tabakrauch, etwa durch Lüftung. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf?__blob=publicationFile&v=6)) Kurz gesagt: **Ein Raucherraum ist nur dann akzeptabel, wenn der Rauch nicht in Arbeits- oder Gemeinschaftsbereiche gelangt.** Passiert das doch, muss der Arbeitgeber nachbessern oder das Rauchen dort untersagen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__5.html)) Rechtsgrundlagen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__5.html https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf?__blob=publicationFile&v=6